Mobile G 607-Gasprüfung
Sicher geprüft – bequem bei Ihnen vor Ort
Als G 607-Sachkundiger prüfe ich die Flüssiggasanlage Ihres Wohnmobils oder Wohnwagens fachgerecht und mobil bei Ihnen vor Ort.
Sicher geprüft – bequem bei Ihnen vor Ort
Als G 607-Sachkundiger prüfe ich die Flüssiggasanlage Ihres Wohnmobils oder Wohnwagens fachgerecht und mobil bei Ihnen vor Ort.
Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss alle zwei Jahre durchgeführt werden und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung.
Eine Prüfung ist außerdem erforderlich:
Die regelmäßige Prüfung dient vor allem Ihrer Sicherheit und hilft, undichte Leitungen, verschlissene Bauteile und fehlerhafte Gasgeräte rechtzeitig zu erkennen.
Sichtprüfung
Dichtheitsprüfung
Funktionsprüfung
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie
Damit die Prüfung ohne unnötige Verzögerungen durchgeführt werden kann:
Fehlt das gelbe Gasprüfbuch oder wurde die Anlage verändert, teilen Sie mir dies bitte bereits bei der Terminanfrage mit.
Wie oft ist die Gasprüfung erforderlich?
Die Prüfung muss grundsätzlich alle zwei Jahre durchgeführt werden. Zusätzlich ist sie vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen erforderlich.
Ist die Gasprüfung Bestandteil der Hauptuntersuchung?
Nein. Die G 607-Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung und unabhängig von der Hauptuntersuchung.
Was passiert, wenn ein Mangel festgestellt wird?
Ich erkläre Ihnen den festgestellten Mangel und die erforderlichen Maßnahmen. Eine Prüfplakette kann erst erteilt werden, wenn die Flüssiggasanlage die Prüfung vollständig bestanden hat.
Können auch ältere 50-mbar-Anlagen geprüft werden?
Ja, sofern die Anlage den für sie geltenden Anforderungen entspricht und nicht unzulässig verändert wurde.
Müssen alle Gasgeräte funktionieren?
Ja. Alle angeschlossenen Gasgeräte müssen zugänglich, betriebsbereit und prüfbar sein.
Werden mobile Gasgrills oder Kartuschenkocher mitgeprüft?
Nein. Mobile Geräte, die lediglich im Fahrzeug transportiert werden, gehören nicht zur fest eingebauten Flüssiggasanlage des Wohnmobils oder Wohnwagens.
